Organisation der Jagd in Ungarn

Die DREIER Jagdreisen GmbH unterstützt ihre Partnerreviere durch die Vermittlung von ausländischen Jagdgästen. Die Organisation und Abwicklung der Jagd erfolgt durch das gewählte Gastrevier. Wir sind aber für alle Fragen und allfällige Unklarheiten und Probleme ihr direkter Ansprechpartner. Wir sind also der ‚Puffer‘ zwischen den Jagdgästen und den Jagdrevieren. Wir unternehmen alles, damit die gebuchte Jagd erfolgreich und zu Ihrer vollen Zufriedenheit abgewickelt wird. Mit Ihrer Buchung wird von uns mit dem ungarischen Jagdrevier ein auf Sie ausgestellter Jagdvertrag vorbereitet und der Jagdtermin für Sie reserviert. Für Ihre Reise helfen wir Ihnen auf Wunsch bei der Organisation. Unterkunft und Verpflegung kann auch von uns organisiert werden. Im Jagdvertrag werden alle wichtigen Punkte vereinbart. Der Jagdvertrag wird gültig, wenn er von beiden Seiten unterzeichnet ist und die vereinbarte Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto eingegangen ist. Wenn die Frist ohne Vertragsabschluss verfallen ist, kann der Vermittler und das Jagdrevier den im Vertrag vorgesehenen Jagdtermin für andere Gastjäger freigeben.

Damit die im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu Ihrer vollen Zufriedenheit erfüllt werden, sind wir für Sie während der Jagd erreichbar. Eine Garantie für den Erfolg auf die gebuchten Abschüsse können wir und das Jagdrevier nicht geben. Wir sichern Ihnen aber zu, dass die Erfolgschancen gegeben sind und das gebuchte Wild im Revier auch vorhanden ist.

Was Sie als ausländischer Jagdgast bei der Reise und während der Jagd auf sich tragen müssen:

  • gültiger Jagdvertrag
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • gültiger EU-Feuerwaffenpass für die eingeführte Jagdwaffe (halbautomatische Waffen und Nachtzielgeräte sind in Ungarn nicht erlaubt)
  • Im Heimatland gültiger Jagdschein

Eine auf Sie ausgestellte Ungarische Jagdkarte mit Haftpflichtversicherung, gültig für den Zeitraum der Jagd, wird von uns organisiert.

Die Anzahlung wird von der Schlusszahlung in Abzug gebracht. Die Schlusszahlung hat am Ende der Jagd vor der Abreise zu erfolgen. Kreditkarten können nicht angenommen werden.

Nach der Jagd werden alle Jagdtrophäen von einer Trophäenbewertungskommission bewertet. Der nachträgliche Trophäenversand oder das Überbringen wird gesondert geregelt.

Stornierungen von gebuchten Jagden kommen leider immer wieder vor und sind auch nicht immer zu vermeiden. Die Stornierungskosten entsprechen der Anzahlung. Im Vertrag werden Fristen vereinbart, innerhalb welcher Stornierungskosten teilweise oder ganz entfallen. Wenn im Vertrag keine Anzahlung vereinbart wird, betragen die Stornierungskosten EUR 200,– pro Jäger. Die Stornierungskosten werden für den Verlust des Jagdreviers für die Jagdkarte, den Ausfall der reservierten Jagdzeit und die Bearbeitungskosten eingesetzt. Kann der Jagdgast einen Ersatzjäger beibringen, entfallen die Stornierungskosten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung um vor unliebsamen Kosten geschützt zu sein.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei einem Vertragsabschluss zwischen dem Jagdgast und der DREIER Jagdreisen GmbH, eventuelle Meinungsverschiedenheiten – nach Möglichkeit aussergerichtlich – auf friedlichem Wege zu schlichten. Wenn es jedoch nicht möglich wird, gilt CH-4245 Kleinlützel als Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.

Bei Jagdverträgen welche auf unsere Vermittlung direkt zwischen dem Jagdgast und dem Revier abgeschlossen werden, gelten die rechtlichen Vereinbarungen im Jagdvertrag des gebuchten Reviers.

Angeschweisstes und trotz Nachsuche nicht gefundenes Schalenwild, wird dem Jagdgast mit 50% des Abschusspreises in Rechnung gestellt.

Frühjahr / Sommer

Die Sommerjagd beginnt mit dem Aufgang der Rehbockjagd am 15. April. Starke Böcke, Sauen und Rotschmaltiere werden bejagt.
In den Frühjahrswochen vorher, bildet die selektive Bejagung von Schwarz-, Rot- und Raubwild auf der Einzeljagd, den Übergang von der Winterjagd ins neue Jagdjahr.

Herbst

Am 1. September ist die Jagd auf den Brunfthirsch frei. Schon im August orgeln die Hirsche und buhlen um die besten Brunftplätze.
In den besten Hirschgebieten in Südungarn werden bis Ende Monat reife Hirsche in der Altersklasse +10. Kopf mit 7 bis weit über 10kg Geweihgewicht bejagt.
Ab Anfang Oktober in der Nachbrunft und weiter bis Ende Januar, wird selektiv auch auf Abschusshirsche aller Alterklassen gejagt.
Die Einzeljagd auf Abschusshirsche, Kahlwild, Sauen, Damwild in der Brunft im Oktober, Muffelwild sowie Niederwildjagden auf Wasserwild, Fasan und Hase, bilden im Spätherbst den Übergang zu den winterlichen Treibjagden auf Sauen und Kahlwild.

Winter

Die winterlichen Treibjagden auf Sauen, Kahlwild und Raubwild bilden den gesellschaftlichten und spannenden Höhepunkt im Jagdjahr.
In guten Revieren sind mit 10 – 20 Schützen Hochwildtagesstrecken von 20 – 50 Stück in freier Wildbahn keine Ausnahme.